Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2026

Typenprüfung und DIBt-Zulassung: Was seriennahe Fertighaus-Hersteller von handwerklichen Einzelbauten unterscheidet

Kurz zusammengefasst

Typenprüfung: Eine standortunabhängige Prüfung der bautechnischen Nachweise, vor allem der Standsicherheit, für Bauwerke, die mehrfach in derselben Ausführung errichtet werden. Sie ist Prüfämtern für Baustatik vorbehalten und erspart die Prüfung jedes einzelnen Hauses.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ): Ein Verwendbarkeitsnachweis des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Bauprodukte, der bundesweit gilt. Für chemische Holzschutzmittel ist sie das maßgebliche Instrument.

Zustimmung im Einzelfall (ZiE): Ein Verwendbarkeitsnachweis, der nur für ein konkretes Bauvorhaben gilt. Er ist der typische Weg für Abweichungen im handwerklichen Einzelbau.

Der Unterschied: Serienhersteller bauten ein geprüftes Haus hundertfach nach. Handwerkliche Betriebe stellten ihre Nachweise je Objekt, mit mehr Gestaltungsfreiheit und weniger standardisierter Dokumentation.

Wichtig für Eigentümer: Eine Zulassung belegt die Verwendbarkeit nach dem damaligen Regelwerk, nicht die Schadstofffreiheit. Auch PCP-haltige Präparate trugen in den 1970er-Jahren ein Prüfzeichen.

Eine Einordnung

Wer sich mit der Geschichte seines Fertighauses beschäftigt, begegnet einer Reihe von Begriffen, die in Foren, Verkaufsprospekten und Gutachten gern durcheinandergehen: Typenhaus, Typenprüfung, DIBt-Zulassung, Einzelgenehmigung. Dahinter stehen unterschiedliche Instrumente des Bauordnungsrechts. Sie haben verschiedene Adressaten, verschiedene Reichweiten und verschiedene Aussagekraft, auch für die Frage, die dieses Blog umtreibt: Welche Schadstoffe können in meinem Haus stecken, und was lässt sich über seine Entstehung noch herausfinden?

Dieser Artikel ordnet die Begriffe, erklärt, wie der Weg eines seriennahen Herstellers vom Weg eines handwerklichen Einzelbaus abwich, und zeigt, wo sich heute noch Spuren finden lassen. Er beantwortet außerdem eine Frage, die Eigentümer oft zu optimistisch beantworten: Was sagt eine Zulassung über die Schadstoffbelastung eines Hauses aus?

Die Instrumente im Überblick

Das deutsche Bauordnungsrecht unterscheidet danach, was nachgewiesen wird (ein Bauwerk, ein Bauprodukt) und für wen der Nachweis gilt (alle Verwender, einen Hersteller, ein einzelnes Vorhaben).

Typenführung

Für bauliche Anlagen, die an mehreren Stellen in derselben Ausführung errichtet werden sollen, kann die Prüfung der Nachweise der Standsicherheit, des Schallschutzes oder der Feuerwiderstandsdauer allgemein vorgenommen werden, sodass die Prüfung im Einzelfall entbehrlich wird. Typenprüfungen sind den Prüfämtern für Baustatik vorbehalten und gelten bundesweit. Die im Einzelfall prüfende Stelle muss dann nur noch feststellen, dass die Ausführung den Typenplänen entspricht.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Sie wird vom DIBt auf Antrag des Herstellers oder Anbieters erteilt und gilt im Gegensatz zur Zustimmung im Einzelfall in allen Bundesländern. Im Regelfall ist sie auf fünf Jahre befristet. Das DIBt stellt abZ seit 1968 aus.

Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Sie gilt nur für den konkreten Einzelfall und das jeweilige Bauvorhaben. Wer ein ungeregeltes Produkt nur für ein einziges Haus einsetzen will, wählt diesen Weg statt einer aufwendigen allgemeinen Zulassung.

Typengenehmigung

Sie ist die modernere Schwester der Typenprüfung. Es handelt sich um eine allgemeine Genehmigung einer oberen oder obersten Bauaufsichtsbehörde, die fünf Jahre gilt. Sie bündelt die standortunabhängigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Für die Häuser der Boomjahre ist vor allem die Typenprüfung relevant. Die Typengenehmigung begegnet Ihnen eher bei heutigen Serienbauten.

InstrumentErteilt durchGegenstandGeltung
TypenprüfungPrüfamt für BaustatikNachweise für mehrfach gebaute Bauwerke (v. a. Standsicherheit)bundesweit, in der Regel ca. 5 Jahre
abZDIBtBauprodukte (früher auch Bauarten)bundesweit, in der Regel 5 Jahre
ZiEOberste Bauaufsichtsbehörde des LandesBauprodukt für ein einzelnes Vorhabennur dieses Vorhaben
EinzelprüfungPrüfingenieur bzw. PrüfamtNachweise für ein einzelnes Hausnur dieses Haus

Häufiger Irrtum

Ein häufiger Irrtum betrifft das DIBt. Es erteilt Zulassungen für Produkte, und es kann, wie andere Prüfämter, auch Typenprüfungen durchführen. Die Typenprüfung kann eine Zulassung aber nicht ersetzen. Umgekehrt kann eine Zulassung Grundlage eines Standsicherheitsnachweises sein. Wenn im Zusammenhang mit Fertighäusern pauschal von “DIBt-Zulassung” die Rede ist, sind deshalb oft zwei getrennte Vorgänge gemeint: die Prüfung des Haustyps und die Zulassung der verwendeten Produkte.

Das DIBt und der chemische Holzschutz

Für die Schadstofffrage ist die produktbezogene Seite besonders aufschlussreich. Das Institut für Bautechnik wurde 1968 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegründet und später in Deutsches Institut für Bautechnik umbenannt. Zu seinen Aufgaben gehörte von Beginn an die Zulassung von Holzschutzmitteln.

Das System funktionierte wie folgt:

  • Verzeichnis: Das DIBt gibt jährlich ein Holzschutzmittelverzeichnis heraus, in dem die zugelassenen Mittel aufgeführt sind.
  • Prüfprädikate: Jeder Gefährdungsklasse sind Prüfprädikate zugeordnet. “Iv” steht für vorbeugend gegen Insekten, “P” für vorbeugend gegen Pilze, “W” für Holz im Freien und “E” für extreme Beanspruchung.
  • Verbindlichkeit: Für bauaufsichtlich vorgeschriebene Maßnahmen nach DIN 68800-3 durften nur Mittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und den passenden Prüfprädikaten verwendet werden.

Das Zulassungssystem war also kein Gegenentwurf zum chemischen Holzschutz, sondern sein Ordnungsrahmen. Wer als Hersteller den Normen der Zeit folgen wollte, griff zu Produkten mit Prüfzeichen. Auch das ändert nichts an der Einordnung der Wirkstoffe, die in den vorangegangenen Artikeln dieser Serie beschrieben wurde.

Die Zulassung konnte außerdem eingeschränkt werden. Bereits 1978 wurden in den alten Bundesländern Kennzeichnungspflichten für PCP-haltige Zubereitungen eingeführt, und im selben Jahr wurde für Präparate mit Prüfzeichen des damaligen Instituts für Bautechnik die Anwendung in Räumen zum dauernden Aufenthalt von Personen untersagt. Zuvor waren PCP-haltige Präparate durchaus für den Innenraum zugelassen. Ein natriumpentachlorphenolathaltiges Mittel mit Prüfprädikaten war in den 1970er-Jahren für den Innenraum zugelassen.

Damit gilt ein Grundsatz, den Eigentümer verinnerlichen sollten: Ein Prüfzeichen dokumentiert die Verwendbarkeit nach dem Regelwerk der jeweiligen Zeit. Es dokumentiert nicht, dass ein Stoff gesundheitlich unbedenklich ist.

Wie eine Typenprüfung funktioniert

Das Verfahren ist im Kern ein Rechenverfahren mit Dokumentenbezug:

  1. Antrag: Die Typenprüfung wird formlos beim Prüfamt beantragt. Anzugeben sind Antragsteller und Verfasser der statischen Unterlagen.
  2. Prüfung: Voraussetzung ist, wie bei einer Einzelprüfung, dass die Nachweise nach den eingeführten Technischen Baubestimmungen erbracht werden, gegebenenfalls unter Verwendung einer gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Kernpunkt ist in der Regel eine Vergleichsberechnung der nachzuweisenden Konstruktion.
  3. Bescheid: Entsprechen die Unterlagen den Vorschriften, stellt das Prüfamt einen Typenprüfbericht aus.
  4. Anwendung: Der Hersteller nutzt Typenpläne und Typenstatik für jedes Haus dieses Typs. Standortbezogene Fragen, etwa zum Baugrund, bleiben dem Einzelverfahren vorbehalten.

Zwei Eigenschaften sind für die historische Bewertung eines Hauses besonders interessant:

  • Zeitgebundenheit: Eine Typenprüfung bezieht sich auf die Technischen Baubestimmungen, die zum Prüfzeitpunkt bekannt gemacht waren. Auch heute noch gilt: Eine ältere Typenprüfung kann nur Bestandteil einer neuen Typengenehmigung werden, wenn sie den aktuell geltenden Technischen Baubestimmungen entspricht. Eine Typenprüfung der 1970er-Jahre dokumentiert also den Regelwerksstand der 1970er-Jahre.
  • Privater Besitz: Ein Typenprüfbescheid ist keine Allgemeinverfügung. Er bleibt im Besitz des Antragstellers, der entscheidet, wer die geprüfte Typenstatik wann und für welche Projekte nutzen darf. Deshalb findet man diese Bescheide nicht in öffentlichen Datenbanken.

Der Weg des seriennahen Herstellers

Für einen Hersteller, der pro Jahr hunderte Häuser eines Typs fertigte, war die Typenprüfung das wirtschaftlich naheliegende Instrument. Aus dieser Konstellation ergaben sich typische Merkmale:

Standardisierung. Ein einmal geprüfter Typ wurde in Serie gebaut. Materialentscheidungen, auch beim Holzschutz, wirkten damit nicht auf ein Gebäude, sondern auf eine ganze Baureihe. Das erklärt, warum das Baujahr in Verbindung mit dem Haustyp ein so brauchbarer Risikoindikator ist (siehe den Artikel zum Baujahr 1965 bis 1985).

Änderungsträgheit. Wer von der geprüften Ausführung abwich, musste mit neuem Prüfaufwand rechnen. Für Großserienhersteller verteuerte das jede Umstellung, etwa den Verzicht auf chemischen Holzschutz bei verdeckten Konstruktionen. Dieser Punkt ist eine Einordnung auf Grundlage des Verfahrens, keine behördliche Vorgabe.

Produktbindung. Die statischen Nachweise stützten sich auf Bauprodukte mit Zulassung, etwa Holzwerkstoffplatten und Holzschutzmittel mit Prüfzeichen. Der Hersteller bewegte sich innerhalb eines Systems aus zugelassenen Produkten und eingeführten Normteilen. Aus der Sicht der Beteiligten war das Rechtssicherheit, aus heutiger Sicht auch ein Mechanismus, der etablierte Praktiken verfestigte.

Dokumentation. Typenstatik, Typenpläne, Baubeschreibung, Werkunterlagen: Bei Serienherstellern ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sich über Herstellerarchive oder deren Rechtsnachfolger noch Hinweise auf Materialien und Verfahren finden lassen.

Der Weg des handwerklichen Einzelbaus

Handwerkliche Betriebe, die Häuser individuell planten und ausführten, gingen einen anderen Weg. Jedes Objekt durchlief sein eigenes Verfahren:

  • Einzelprüfung: Standsicherheitsnachweise müssen je nach Gebäudeart von einem Prüfingenieur oder Prüfamt geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bestätigt werden. Dieses Vier-Augen-Prinzip ist Teil des Sicherheitskonzepts der Landesbauordnungen.
  • Abweichungen über ZiE: Wer ein Produkt oder eine Bauart einsetzen wollte, für die keine allgemeine Zulassung existierte, konnte eine Zustimmung im Einzelfall beantragen. Der Antrag auf Zustimmung im Einzelfall kommt in Betracht, wenn das Produkt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens eingesetzt werden soll.
  • Persönliche Verantwortung: Wo ein Betrieb von der üblichen Praxis abwich, trug er das Risiko der Abweichung selbst.

Wie sich das in der Praxis auswirken konnte, beschreibe ich in meinem Buch am Beispiel von Betrieben, die schon früh auf chemischen Holzschutz verzichteten. Sie bauten ihre Häuser als handwerkliche Einzelobjekte, setzten auf konsequent technisch getrocknetes Holz und übernahmen über Garantien das Haftungsrisiko selbst. Dieser Weg stand allerdings nur Betrieben offen, die im Einzelverfahren bauen konnten, nicht der industriellen Serienfertigung.

Ein Kurzschluss wäre es, aus diesem Beispiel auf eine Regel zu schließen. Handwerkliche Bauweise ist kein Garant für Schadstofffreiheit. Viele Handwerksbetriebe verwendeten dieselben Holzschutzmittel und dieselben Spanplatten wie die Serienhersteller. Der Unterschied liegt in der Streuung: Bei Einzelbauten sind Materialwahl und Dokumentation von Haus zu Haus verschieden, und aus dem Baujahr allein lässt sich weniger ableiten.

Seriennah oder handwerklich: der Vergleich

MerkmalSeriennaher HerstellerHandwerklicher Einzelbau
NachweisverfahrenTypenprüfung, einmal je HaustypEinzelprüfung je Haus
Produktezugelassene Produkte mit abZ bzw. Prüfzeichenzugelassene Produkte, bei Abweichungen ZiE
Gestaltungsspielraumgering, Typ ist festgelegthoch, Planung je Objekt
Materialstreuunggering innerhalb einer Baureihehoch zwischen Objekten
Dokumentationhäufig standardisiert, Herstellerarchiveje Objekt, oft nur Bauakte
Rückschlüsse vom Baujahrbelastbar bei bekanntem Typunsicherer, Materialprobe wichtiger
HaftungsmodellSerienrisiko beim HerstellerObjektrisiko beim Betrieb

Was eine Zulassung über die Schadstoffbelastung nicht aussagt

Aus dem Zulassungssystem lassen sich drei Schlüsse ziehen, die in der Praxis oft verwechselt werden:

  1. Verwendbarkeit ist nicht Unbedenklichkeit. Die Zulassung bestätigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Regelwerks der Zeit genügte, vor allem bei Wirksamkeit und Standsicherheit. Eine umfassende gesundheitliche Langzeitbewertung der Innenraumluft war damit nicht verbunden. Der Verlauf bei PCP zeigt es: Zulassung für den Innenraum, dann ab 1978 das Verbot der Anwendung in Aufenthaltsräumen.
  2. Normkonformität ist nicht Schadstoffarmut. Ein Haus kann zum Bauzeitpunkt vollständig normkonform sein und dennoch heute belastet. Die Frage “War das damals legal?” und die Frage “Ist es heute bedenklich?” haben unterschiedliche Antworten, die sich nicht gegenseitig ausschließen.
  3. Zulassung ist nicht Ausführungsnachweis. Ob ein zugelassenes Mittel tatsächlich in der vorgesehenen Menge und Art aufgebracht wurde, zeigt erst die Ausführungsdokumentation oder eine Materialprobe.

Spurensuche: Wo Eigentümer Unterlagen finden

Die Kenntnis der Verfahrenslogik hilft bei der Suche nach Dokumenten. Folgende Anlaufstellen bieten sich an:

  1. Bauakte beim Bauamt: Baugenehmigung, Bauantrag, Baubeschreibung und gegebenenfalls Verweise auf Typenprüfung, Typenstatik oder Prüfnummern.
  2. Herstellerarchiv oder Rechtsnachfolger: Da der Typenprüfbescheid beim Antragsteller verbleibt, ist der Hersteller (oder dessen Nachfolger) die wichtigste Quelle für Typenunterlagen.
  3. Eigene Übergabeunterlagen: Mappe der ersten Eigentümer, Kaufvertrag, Baubeschreibung, Prospekte und Typenbezeichnung.
  4. Holzschutznachweis: Er enthält üblicherweise Name und Anschrift des ausführenden Betriebes, Name und Prüfzeichen des angewendeten Holzschutzmittels, die Prüfprädikate, Wirkstoffe und die erzielte Einbringmenge. Mit Produktname und Prüfzeichen lässt sich im Holzschutzmittelverzeichnis des betreffenden Jahres nachsehen, welche Wirkstoffe zu erwarten waren.
  5. Sachverständige: Ein Gutachter für Holzschutz oder Schadstoffe kennt Typenreihen und Hersteller der Zeit und kann die Unterlagenlage einordnen.

Selbst wenn nichts mehr auffindbar ist, bleibt die Materialdiagnostik der zuverlässige Weg. Die Unterlagen verbessern die Planung der Probenahme. Sie ersetzen die Analyse nicht.

Verschiedene Werkzeuge

Typenprüfung, abZ und Zustimmung im Einzelfall sind drei verschiedene Werkzeuge. Das eine prüft ein Bauwerk standortunabhängig, das andere ein Produkt bundesweit, das dritte ein Produkt für ein einziges Vorhaben. Seriennahe Hersteller bewegten sich in einem System aus geprüften Typen und zugelassenen Produkten und produzierten damit standardisiert und gut dokumentierbar. Handwerkliche Einzelbauten hatten mehr Freiheit und trugen mehr Eigenverantwortung, bei geringerer Standardisierung und größerer Streuung. Für Eigentümer zählt am Ende weniger die Rechtstechnik als zweierlei: Wer weiß, ob sein Haus ein Typenhaus oder ein Einzelbau ist, kann die Suche nach Unterlagen und die Einschätzung des Risikos gezielter angehen. Und wer versteht, dass ein Prüfzeichen die damalige Verwendbarkeit belegt und keine Schadstofffreiheit, ersetzt die Frage “War das zugelassen?” durch die richtige: “Was steckt heute in meinem Haus?”

Auch interessant

  • Lade Empfehlungen…

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Typenprüfung und Zulassung?

Die Typenprüfung prüft die Nachweise für ein Bauwerk, das mehrfach gleich gebaut wird, vor allem die Standsicherheit. Eine Zulassung bestätigt die Verwendbarkeit eines Bauprodukts. Die Typenprüfung ersetzt keine Zulassung, kann sich aber auf zugelassene Produkte stützen.

Wer führt eine Typenprüfung durch: das DIBt?

Typenprüfungen sind Prüfämtern für Baustatik vorbehalten. Das DIBt kann als Prüfamt Typenprüfbescheide erteilen, erteilt aber vor allem die bundesweit geltenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte.

Bedeutet eine Zulassung, dass ein Haus oder Holzschutzmittel schadstofffrei ist?

Nein. Die Zulassung belegt die Verwendbarkeit nach dem Regelwerk der jeweiligen Zeit. PCP-haltige Präparate waren in den 1970er-Jahren für den Innenraum zugelassen, bevor 1978 ihre Anwendung in Aufenthaltsräumen untersagt wurde.

Wo finde ich die Typenprüfung meines Hauses?

Typenprüfbescheide bleiben im Besitz des Antragstellers, also des Herstellers. Wer sie sucht, fragt beim Hersteller oder dessen Rechtsnachfolger nach und sichtet die Bauakte beim Bauamt auf Verweise.

Waren handwerkliche Einzelbauten weniger belastet als Typenhäuser?

Nicht pauschal. Handwerkliche Betriebe nutzten häufig dieselben Produkte wie Serienhersteller. Es gibt allerdings Betriebe, die früh auf chemischen Holzschutz verzichteten. Weil Materialien von Haus zu Haus stärker streuen, ist hier die Materialprobe besonders wichtig.

Was ist eine Zustimmung im Einzelfall?

Sie ist ein Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt, der nur für ein konkretes Bauvorhaben gilt. Im Gegensatz dazu gilt eine allgemeine Zulassung für alle Verwender und in allen Bundesländern.

Weiterführende Literatur

Dieses Thema vertiefe ich in meinem Buch „Das Fertighausdilemma”: mit der Normgeschichte der DIN 68800, den Unterschieden zwischen Serienherstellern und handwerklichen Betrieben und konkreten Hinweisen zur Unterlagenrecherche.

Das Fertighaus-Dilemma als gedrucktes Buch

Als Soft- oder Hardcover

Zum Shop Bei Amazon kaufen *
Das Fertighaus-Dilemma als PDF zum Download

Als PDF zum Download

Zum Shop
Das Fertighaus-Dilemma als E-Book

Als E-Book

Zum Shop Als Kindle-Version *

* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.

Firmenlogo Maximilian Hundertmark
Über den Autor

Maximilian Hundertmark

Der Autor befasst sich seit Jahren intensiv mit den baulichen Besonderheiten, Schadstoffrisiken und Geruchsproblemen älterer Fertighäuser. Als Autor der Bücher „Hosby“ und „Das Fertighaus-Dilemma“ fasst er fundierte Recherchen und praktische Erkenntnisse zusammen, um Hauskäufern und Eigentümern eine unabhängige und ehrliche Orientierung zu bieten.