Kurz zusammengefasst
| Die DIN 68800 „Holzschutz“ ist die zentrale technische Norm für den Holzschutz im deutschen Hochbau. Sie erschien erstmals 1956, wurde 1974 grundlegend in die bis heute im Kern erhaltene Struktur mehrerer Teile aufgeteilt und seither mehrfach überarbeitet – unter anderem 1978, 1984, 1990, 1992 und 1996. Im Zuge einer umfassenden Neufassung in den Jahren 2011 und 2012 wurden die bisherigen „Gefährdungsklassen“ durch die europäisch harmonisierten „Gebrauchsklassen“ ersetzt, inhaltlich jedoch weitgehend unverändert übernommen. Für Fertighausbesitzer ist die genaue Normfassung, die zum Zeitpunkt der Errichtung ihres Hauses galt, ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, welche Holzschutzpraxis damals vorgeschrieben oder zumindest üblich war – und damit auch, welche Schadstoffbelastung heute wahrscheinlich ist. |
Für Fertighäuser prägend
Kaum eine technische Norm hat die Bausubstanz deutscher Fertighäuser der Nachkriegsjahrzehnte so nachhaltig geprägt wie die DIN 68800 „Holzschutz im Hochbau“. Wer heute ein Fertighaus aus den 1960er-, 1970er- oder 1980er-Jahren besitzt, begegnet dieser Norm meist erst im Zusammenhang mit einer Schadstoffdiagnostik oder einem Rechtsstreit, häufig, ohne zu wissen, dass sich hinter der nüchternen Normbezeichnung eine bewegte, mehr als sechs Jahrzehnte umspannende Geschichte verbirgt, die eng mit dem gesellschaftlichen Umgang mit chemischen Holzschutzmitteln verwoben ist. Dieser Artikel zeichnet diese Geschichte detailliert nach: von der Erstausgabe 1956 über die prägende Aufteilung von 1974, die Überarbeitungen der 1980er- und 1990er-Jahre bis zur grundlegenden Neufassung 2011/2012 und der aktuell gültigen Fassung. Ziel ist es, Fertighausbesitzern ein belastbares Verständnis dafür zu vermitteln, warum das Baujahr ihres Hauses in Verbindung mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Normfassung ein zentraler Baustein jeder fundierten Risikoeinschätzung ist.
Was die DIN 68800 überhaupt regelt
Die DIN 68800 ist die deutsche technische Norm, die den Schutz von verbautem Holz und Holzwerkstoffen vor Wertminderung und Zerstörung durch holzzerstörende Organismen – vor allem Pilze und Insekten – sowie die dafür notwendigen vorbeugenden und bekämpfenden Maßnahmen regelt. In ihrer heutigen Fassung ergänzt sie gemeinsam mit weiteren Teilen die europäische Eurocode-Norm zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Holzbauwerken während ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer. Vereinfacht gesagt: Die DIN 68800 legt fest, unter welchen Bedingungen Holz in einem Gebäude wie stark gefährdet ist und welche baulichen oder chemischen Schutzmaßnahmen in welchem Fall erforderlich sind.
Für Fertighausbesitzer ist entscheidend zu verstehen, dass diese Norm nicht statisch ist, sondern sich über Jahrzehnte in enger Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, gesellschaftlichen Debatten und europäischer Normungsarbeit verändert hat. Genau diese Entwicklung ist der Schlüssel zum Verständnis, warum Häuser unterschiedlicher Baujahre so unterschiedliche Schadstoffrisiken aufweisen können.
Die Ursprünge: Die Erstausgabe von 1956
Die DIN 68800 erschien in ihrer ersten Fassung im Jahr 1956 und regelte von Beginn an in Verbindung mit der bereits 1954 veröffentlichten DIN 52175 den Holzschutz im Hochbau. Die Norm trägt bereits in dieser frühen Fassung den Titel „Holzschutz im Hochbau“ und entstand im Zusammenhang mit der bereits zwei Jahre zuvor erschienenen Norm zu Begriffen und Grundlagen des Holzschutzes. Diese Erstausgabe war inhaltlich noch deutlich einfacher strukturiert als die späteren, in mehrere Teile untergliederten Fassungen und spiegelte den damaligen Stand der Bautechnik wider, in dem der chemische Holzschutz als vergleichsweise junge, aber zunehmend wichtige Disziplin galt.
In den folgenden anderthalb Jahrzehnten blieb die Norm im Kern unverändert in Kraft, während sich parallel der Fertighausbau in Deutschland als eigenständige Baubranche mit wachsender Bedeutung etablierte. Erst mit dem einsetzenden Bauboom der 1960er- und frühen 1970er-Jahre wuchs der Bedarf an einer grundlegenden Überarbeitung und Ausdifferenzierung der Norm – ein Bedarf, der 1974 in einer Zäsur mündete, die bis heute die Grundstruktur der DIN 68800 prägt.
Die Zäsur von 1974: Die Aufteilung in mehrere Teile
Das Jahr 1974 markiert den wichtigsten strukturellen Einschnitt in der Geschichte der DIN 68800. Im Rahmen dieser ersten großen Überarbeitung wurde die bis dahin einheitliche Norm in die bis heute im Grundsatz bestehende Struktur mehrerer Teile aufgegliedert, die in den folgenden Jahren unterschiedlich weiterentwickelt wurden. Konkret entstanden dabei die folgenden Teile, die zunächst alle mit dem Erscheinungsdatum Mai 1974 veröffentlicht wurden:
- Teil 1 – Allgemeines: Grundlegende, übergeordnete Aussagen zum Holzschutz
- Teil 2 – Bauliche Maßnahmen: Vorbeugender, konstruktiver Holzschutz ohne Chemieeinsatz
- Teil 3 – Chemischer Holzschutz: Vorbeugender Einsatz chemischer Holzschutzmittel
- Teil 4 – Bekämpfungsmaßnahmen: Vorgehen bei bereits eingetretenem Schädlingsbefall
Vier Jahre später, 1978, wurde diese Struktur um einen fünften Teil ergänzt, der sich speziell dem Schutz von Holzwerkstoffen widmete. Damit war die Grundarchitektur der Norm vollständig, die – trotz zahlreicher inhaltlicher Überarbeitungen einzelner Teile – bis zur großen Neufassung von 2011/2012 im Wesentlichen Bestand hatte.
Für die Praxis besonders bedeutsam: Mit dieser Aufteilung wurde erstmals ein eigenständiger Teil für den chemischen Holzschutz geschaffen, in dem auch das zentrale Konzept der sogenannten Gefährdungsklassen verankert wurde – ein System, das die Einstufung von Bauteilen nach ihrem jeweiligen Gefährdungsgrad regelte und über Jahrzehnte die Grundlage für die Entscheidung war, ob und in welcher Intensität ein Bauteil chemisch behandelt werden musste.
Der gesellschaftliche Kontext: Warum sich die Normungsarbeit in den 1970er- und 1980er-Jahren so veränderte
Die technische Entwicklung der DIN 68800 lässt sich nicht losgelöst von ihrem gesellschaftlichen Umfeld verstehen. Die 1970er- und 1980er-Jahre waren in der Bundesrepublik Deutschland eine Phase wachsenden ökologischen Bewusstseins, die auch die Normungsarbeit im Bauwesen nachhaltig beeinflusste. Mehrere Entwicklungen dieser Zeit stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Holzschutznormung:
In den 1970er-Jahren wurde das Umweltbundesamt gegründet, gegen Ende des Jahrzehnts setzte eine breitere öffentliche Diskussion über Pentachlorphenol ein, 1980 wurde die Partei Die Grünen gegründet, 1984 bildete sich eine Interessengemeinschaft der durch Holzschutzmittel Geschädigten, und 1985 vereinbarten Hersteller eine freiwillige Beschränkung des Einsatzes bestimmter Wirkstoffe. Diese Chronologie zeigt deutlich, dass die technische Normungsarbeit zur DIN 68800 nicht im luftleeren Raum stattfand, sondern Teil einer größeren gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den Risiken chemischer Holzschutzmittel war, die ihren Höhepunkt schließlich im bereits an anderer Stelle beschriebenen Frankfurter Holzschutzmittelprozess der 1990er-Jahre fand.
Für Fertighausbesitzer ist dieser Kontext aus zwei Gründen relevant: Erstens erklärt er, warum die chemische Holzschutzpraxis der 1960er- und frühen 1970er-Jahre deutlich unkritischer war als in den darauffolgenden Jahrzehnten. Zweitens zeigt er, dass die seit Ende der 1970er-Jahre einsetzenden normativen und gesetzlichen Anpassungen eine direkte Reaktion auf wachsendes wissenschaftliches und öffentliches Problembewusstsein waren. Ein Prozess, der sich über rund anderthalb Jahrzehnte hinzog, bevor er in verbindlichen Verboten mündete.
Die Überarbeitungen der 1980er- und 1990er-Jahre: Ein uneinheitliches Normpaket
Anders als man angesichts der klaren Struktur von 1974 vermuten könnte, entwickelten sich die einzelnen Teile der DIN 68800 in den folgenden Jahrzehnten keineswegs synchron. Teil 2 zu den baulichen Maßnahmen wurde erst 1996 grundlegend überarbeitet, Teil 3 zum chemischen Holzschutz 1990 und Teil 4 zu den Bekämpfungsmaßnahmen 1992, während der 1978 eingeführte Teil 5 zu den Holzwerkstoffen über Jahrzehnte nahezu unverändert blieb. Diese zeitlich stark versetzten Überarbeitungszyklen führten dazu, dass die Normteile zunehmend unterschiedliche Bearbeitungsschwerpunkte und inhaltliche Stände aufwiesen und als Gesamtpaket nicht mehr vollständig konsistent waren.
Besonders bemerkenswert und für die historische Einordnung eines konkreten Fertighauses wichtig: Teil 2 der Norm wurde nicht nur 1996, sondern bereits zuvor, im Januar 1984, in einer eigenständigen Fassung überarbeitet, bevor er später erneut novelliert wurde. Diese Zwischenfassung von 1984 markiert damit einen eigenen, oft übersehenen Meilenstein in der Normgeschichte. Gerade für Häuser, die in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre errichtet wurden, kann die Kenntnis dieser Zwischenfassung relevant sein, um die damals geltenden baulichen Anforderungen korrekt einzuordnen.
Diese fragmentierte Überarbeitungspraxis hatte für die Bauwirtschaft der 1980er- und frühen 1990er-Jahre eine wichtige praktische Konsequenz: Je nachdem, wann genau ein Haus errichtet wurde, konnten unterschiedliche Kombinationen alter und bereits überarbeiteter Normteile gleichzeitig gültig gewesen sein. Ein 1985 errichtetes Haus etwa fiel bereits unter den überarbeiteten Teil 2 von 1984, während der für den chemischen Holzschutz maßgebliche Teil 3 noch in seiner ursprünglichen Fassung von 1974 galt, da dessen Überarbeitung erst 1990 erfolgte.
Gefährdungsklassen: Das zentrale Konzept der alten Normreihe
Ein zentrales fachliches Element der DIN 68800 in ihrer bis 2011 gültigen Fassung war das System der sogenannten Gefährdungsklassen. Dieses in Teil 3 verankerte Klassifizierungssystem ordnete Holzbauteile je nach ihrer Einbausituation und den damit verbundenen Feuchte- und Gefährdungsbedingungen unterschiedlichen Klassen zu – von Bauteilen ohne nennenswerte Gefährdung bis hin zu Bauteilen mit ständigem Erd- oder Wasserkontakt und entsprechend hohem Schädlingsrisiko. Von dieser Einstufung hing ab, ob und mit welcher Intensität ein Bauteil chemisch behandelt werden musste.
Bereits in der 1990 überarbeiteten Fassung von Teil 3 wurde auf die Gefahr von Bauschäden durch Insekten eingegangen, wobei die höchste Gefährdungsklasse 5 in dieser Fassung noch nicht enthalten war. Dies zeigt, dass auch innerhalb der als vergleichsweise stabil geltenden Fassungen der 1990er-Jahre noch graduelle Anpassungen vorgenommen wurden, die für die exakte historische Einordnung eines Gebäudes von Bedeutung sein können.
Für Fertighausbesitzer ist das Konzept der Gefährdungsklassen vor allem deshalb relevant, weil es unmittelbar Aufschluss darüber gibt, welche Bauteile eines Hauses mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit chemisch behandelt wurden: Tragende Holzkonstruktionen im Dachbereich, bodennahe Schwellen und erdberührte Bauteile fielen in aller Regel in höhere Gefährdungsklassen und wurden entsprechend intensiver mit Holzschutzmitteln wie PCP oder Lindan behandelt als beispielsweise innenliegende, trockene Verkleidungen.
Typenprüfung, DIBt-Zulassung und der Unterschied zwischen Serienherstellern und Handwerksbetrieben
Eine für die historische Bewertung konkreter Häuser besonders wichtige, aber in der öffentlichen Diskussion häufig übersehene Unterscheidung betrifft die Art und Weise, wie unterschiedliche Fertighaushersteller baurechtlich an die DIN 68800 gebunden waren. Große, industriell und seriell produzierende Systemanbieter mussten ihre Haustypen in aller Regel im Rahmen einer sogenannten Typenprüfung dokumentieren und sich eine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) einholen. Diese Zulassungen waren an die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassungen der DIN 68800 gebunden und mussten bei relevanten Normänderungen angepasst werden. Ein Verfahren, das eine vergleichsweise lückenlose Dokumentation der angewendeten Holzschutzmaßnahmen zur Folge hatte.
Handwerklich arbeitende, kleinere Anbieter agierten dagegen häufig über individuelle bauaufsichtliche Einzelgenehmigungen, die zwar ebenfalls an die geltenden Normen gebunden waren, jedoch deutlich weniger standardisiert dokumentiert wurden. In der Praxis bedeutet dies für heutige Eigentümer: Bei Häusern großer Serienhersteller lässt sich über die damalige Typenprüfung und DIBt-Zulassung mitunter noch nachvollziehen, welche konkrete Normfassung und welche Holzschutzpraxis beim Bau zugrunde gelegt wurde. Bei handwerklich errichteten Einzelbauten ist diese Rekonstruktion deutlich schwieriger und in vielen Fällen nur über eine direkte Materialprobe möglich.
Diese Unterscheidung relativiert zugleich eine verbreitete, aber zu einfache Annahme: Eine bauaufsichtliche Zulassung bedeutete keineswegs automatisch einen geringeren Schadstoffeinsatz. Vielmehr war sie in erster Linie ein Nachweis der formalen Normkonformität zum jeweiligen Zeitpunkt, und die damals geltenden Normen schrieben über weite Strecken den chemischen Holzschutz als Standardmaßnahme vor oder empfahlen ihn zumindest ausdrücklich.
Die große Neufassung 2011/2012: Von Gefährdungsklassen zu Gebrauchsklassen
Der nächste bedeutende Einschnitt in der Normgeschichte folgte erst nach mehr als drei Jahrzehnten relativ kontinuierlicher Fortschreibung. Mit dem Erscheinen der überarbeiteten Normreihe DIN 68800 in ihren Teilen 1 bis 4 im Oktober 2011 beziehungsweise Februar 2012 wurden nach mehrjähriger Überarbeitung die zuvor über viele Jahre geltenden Fassungen aus den Jahren 1974, 1996, 1990 und 1992 vollständig abgelöst. Diese Neufassung war mehr als eine bloße redaktionelle Aktualisierung. Sie bildete eine grundlegende konzeptionelle und strukturelle Neuausrichtung der gesamten Normreihe.
Die auffälligste inhaltliche Veränderung betraf die Terminologie: Die neue Normfassung löste die bisherige Einteilung in Gefährdungsklassen durch die aus den europäischen Normen stammende Bezeichnung der Gebrauchsklassen ab, wobei sich gegenüber den bisherigen Gefährdungsklassen inhaltlich faktisch keine wesentliche Änderung ergab. Es handelte sich im Kern um eine Anpassung an die bereits seit längerem in den europäischen Normen verwendete, weniger alarmierend klingende Bezeichnung. Die neuen Gebrauchsklassen reichen dabei von der Klasse GK 0 für Holzbauteile, die relativen Luftfeuchten bis 85 Prozent ausgesetzt sind, bis zur Klasse GK 5 für Holzbauteile mit direktem Kontakt zu Meerwasser, wobei die dazwischenliegenden Klassen unter anderem Bauteile mit möglichem Insektenbefall sowie Bauteile mit ständigem Erd- oder Süßwasserkontakt erfassen.
Strukturell wurde zugleich der bisherige, 1978 eingeführte Teil 5 zu den Holzwerkstoffen in den neuen Teil 3 integriert, sodass sich die Normreihe wieder auf eine kompaktere Struktur mit vier Teilen zurückentwickelte, diesmal allerdings auf konzeptionell einheitlicherer Grundlage. Diese Neufassung war fachlich notwendig geworden, da die bisherigen, teils Jahrzehnte alten Einzelfassungen zunehmend inkonsistent waren und sich die europäische Normungslandschaft in der Zwischenzeit erheblich weiterentwickelt hatte.
Bauaufsichtliche Einführung: Was das für die rechtliche Verbindlichkeit bedeutet
Ein für Laien oft missverständlicher, für die rechtliche Bewertung eines Hauses jedoch entscheidender Aspekt ist die sogenannte bauaufsichtliche Einführung einzelner Normteile. Eine DIN-Norm entfaltet nicht automatisch rechtliche Verbindlichkeit. Sie muss von den einzelnen Bundesländern über die sogenannte Liste der Technischen Baubestimmungen ausdrücklich als verbindlich eingeführt werden. Die bis zur Neufassung geltenden Fassungen von Teil 2 aus dem Jahr 1996 und von Teil 3 aus dem Jahr 1990 waren über lange Zeit in nahezu allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt, während der ursprüngliche Teil 1 aus dem Jahr 1974 niemals eine solche bauaufsichtliche Einführung erfuhr.
Mit der Neufassung änderte sich auch diese Praxis: Anders als zuvor wurde der neue Teil 1 der Norm ausdrücklich als technische Baubestimmung eingeführt, während der neue Teil 3 zu den chemischen Holzschutzmitteln nicht in die entsprechende Musterliste der technischen Baubestimmungen aufgenommen wurde. Von besonderer praktischer Bedeutung sind seither vor allem die Teile 1 und 2 der Norm, deren bauaufsichtliche Einführung im Rahmen der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen im September 2012 erfolgte.
Für die rückblickende Bewertung eines konkreten Fertighauses bedeutet dies: Welche Normfassung zum Errichtungszeitpunkt rechtlich bindend war, lässt sich nicht allein aus dem Erscheinungsjahr der Norm ableiten, sondern hängt zusätzlich davon ab, ob und wann das jeweilige Bundesland diese Fassung als technische Baubestimmung eingeführt hatte. Diese doppelte zeitliche Dimension – Erscheinungsjahr der Norm einerseits, bauaufsichtliche Einführung andererseits – erklärt, warum sich scheinbar eindeutige Jahreszahlen in der Praxis als komplexer erweisen können, als es auf den ersten Blick erscheint.
Die aktuell gültige Fassung: DIN 68800-1:2019
Die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags aktuell gültige Fassung des ersten Teils der Norm stammt aus dem Juni 2019 und löste ihrerseits die vorangegangene Fassung aus dem Oktober 2011 ab. Diese jüngste Überarbeitung war überwiegend redaktioneller und präzisierender Natur und veränderte die grundlegende, bereits 2011/2012 eingeführte Systematik der Gebrauchsklassen nicht in substanzieller Weise. Für die historische Einordnung älterer Fertighäuser ist diese aktuellste Fassung vor allem insofern relevant, als sie den heutigen fachlichen Referenzpunkt bildet, an dem sich Sachverständige bei der Bewertung älterer Bausubstanz orientieren, auch wenn für das konkrete Gebäude selbstverständlich die zum Errichtungszeitpunkt geltende, historische Normfassung maßgeblich bleibt.
Überblick: Die wichtigsten Normfassungen im Zeitverlauf
Zur besseren Orientierung fasst die folgende Übersicht die zentralen Entwicklungsschritte der DIN 68800 zusammen:
| Jahr | Ereignis |
| 1956 | Erstausgabe der DIN 68800 „Holzschutz im Hochbau“ |
| 1974 | Grundlegende Aufteilung in die Teile 1 bis 4 (Allgemeines, Bauliche Maßnahmen, Chemischer Holzschutz, Bekämpfungsmaßnahmen) |
| 1978 | Einführung des Teils 5 für geschützte Holzwerkstoffe |
| 1984 | Überarbeitung von Teil 2 (Bauliche Maßnahmen) |
| 1990 | Überarbeitung von Teil 3 (Chemischer Holzschutz) |
| 1992 | Überarbeitung von Teil 4 (Bekämpfungsmaßnahmen) |
| 1996 | Erneute, grundlegende Überarbeitung von Teil 2 |
| 2011/2012 | Vollständige Neufassung: Gefährdungsklassen werden durch Gebrauchsklassen ersetzt, Teil 5 wird in Teil 3 integriert |
| September 2012 | Bauaufsichtliche Einführung der neuen Teile 1 und 2 |
| 2019 | Aktuelle, redaktionell überarbeitete Fassung von Teil 1 |
Warum diese Normgeschichte für heutige Fertighausbesitzer relevant ist
Die ausführliche Normgeschichte der DIN 68800 ist für Eigentümer älterer Fertighäuser keineswegs ein rein akademisches Thema, sondern liefert in mehrfacher Hinsicht konkrete praktische Orientierung. Erstens erlaubt die Kenntnis der zum Baujahr geltenden Normfassung eine deutlich präzisere Einschätzung, welche Holzschutzpraxis beim Bau des eigenen Hauses wahrscheinlich angewendet wurde. Ein 1976 errichtetes Haus etwa fiel unter die unmittelbar nach der Zäsur von 1974 geltende, noch wenig differenzierte Normfassung mit vergleichsweise breitem, oft großzügig ausgelegtem chemischem Holzschutz, während ein 1993 errichtetes Haus bereits von den deutlich vorsichtigeren, überarbeiteten Fassungen der frühen 1990er-Jahre profitierte.
Zweitens hilft die Unterscheidung zwischen Typenprüfung und Einzelgenehmigung dabei, die Aussichten auf eine nachträgliche Dokumentenrecherche realistisch einzuschätzen: Bei Häusern großer Systemanbieter besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sich über Bauunterlagen oder Herstellerarchive Rückschlüsse auf die damals angewendete Normfassung und Holzschutzpraxis ziehen lassen.
Drittens liefert das Verständnis der bauaufsichtlichen Einführung einzelner Normteile wichtige Argumentationsgrundlagen für rechtliche Auseinandersetzungen, etwa im Rahmen von Gewährleistungs- oder Haftungsfragen, bei denen regelmäßig zu klären ist, ob eine damalige Bauausführung dem zum Zeitpunkt der Errichtung tatsächlich verbindlichen Stand der Technik entsprach.
Praktische Konsequenzen für Eigentümer
Aus der dargestellten Normgeschichte lassen sich für die Praxis mehrere konkrete Handlungsempfehlungen ableiten:
- Baujahr präzise bestimmen: Nicht nur das Jahr der Fertigstellung, sondern nach Möglichkeit auch der genaue Zeitpunkt der Bauausführung sollte ermittelt werden, da selbst innerhalb eines Jahrzehnts erhebliche normative Unterschiede bestehen können
- Herstellertyp klären: Die Unterscheidung zwischen einem großen, typengeprüften Serienanbieter und einem handwerklich arbeitenden Einzelbetrieb hilft bei der Einschätzung, welche Dokumentation realistischerweise noch auffindbar sein könnte
- Bauunterlagen gezielt sichten: Hinweise auf eine DIBt-Zulassung, eine Typenprüfung oder eine konkret benannte Normfassung in alten Bauunterlagen sollten gezielt gesucht und ausgewertet werden
- Normfassung nicht mit tatsächlicher Praxis verwechseln: Die zum Baujahr formal geltende Normfassung beschreibt den rechtlichen Rahmen, nicht zwangsläufig die tatsächlich ausgeführte Bauqualität – eine Materialprobe bleibt daher unverzichtbar
- Fachliche Einordnung durch Sachverständige einholen: Angesichts der Komplexität der Normgeschichte empfiehlt sich stets die Einbindung eines Sachverständigen, der sowohl die historischen als auch die aktuell gültigen Fassungen der DIN 68800 sicher einordnen kann
Die DIN 68800 ist weit mehr als eine Normfassung
| Die Geschichte der DIN 68800 ist weit mehr als eine trockene Abfolge technischer Normfassungen – sie ist ein Spiegelbild der sich wandelnden gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit chemischem Holzschutz in Deutschland. Von der unkritischen Erstausgabe 1956 über die prägende Aufteilung von 1974, die zunehmend vorsichtigeren Überarbeitungen der 1980er- und 1990er-Jahre bis zur grundlegenden begrifflichen und strukturellen Neuausrichtung 2011/2012 lässt sich an dieser Normgeschichte unmittelbar ablesen, wie sich der Umgang mit Holzschutzmitteln über sechs Jahrzehnte verändert hat. Für Eigentümer älterer Fertighäuser bietet die genaue Kenntnis dieser Entwicklung einen wertvollen, oft unterschätzten Baustein jeder fundierten Risikoeinschätzung – als Ergänzung, nicht als Ersatz für eine konkrete technische Diagnostik. |
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Häufig gestellte Fragen
Wann wurde die DIN 68800 zum ersten Mal veröffentlicht?
Die DIN 68800 erschien erstmals 1956 unter dem Titel „Holzschutz im Hochbau“ und regelte von Beginn an in Verbindung mit der 1954 veröffentlichten DIN 52175 die Grundlagen des Holzschutzes.
Was änderte sich bei der Überarbeitung von 1974?
1974 wurde die bis dahin einheitliche Norm grundlegend in mehrere Teile aufgegliedert: Allgemeines, Bauliche Maßnahmen, Chemischer Holzschutz und Bekämpfungsmaßnahmen. Eine Struktur, die im Kern bis zur Neufassung 2011/2012 Bestand hatte.
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsklassen und Gebrauchsklassen?
Es handelt sich im Wesentlichen um zwei Bezeichnungen für dasselbe Konzept: Die ursprünglich in der DIN 68800 verwendeten Gefährdungsklassen wurden im Zuge der Neufassung 2011/2012 durch die aus den europäischen Normen übernommenen Gebrauchsklassen ersetzt, ohne dass sich die inhaltliche Systematik wesentlich änderte.
Warum ist die bauaufsichtliche Einführung einer Normfassung wichtig?
Eine DIN-Norm wird erst durch ihre ausdrückliche Aufnahme in die Liste der Technischen Baubestimmungen eines Bundeslandes rechtlich verbindlich. Das Erscheinungsjahr einer Normfassung allein sagt daher noch nichts darüber aus, ob und wann sie tatsächlich rechtlich bindend war.
Welche Normfassung gilt für mein Haus?
Maßgeblich ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltende und bauaufsichtlich eingeführte Fassung. Da sich einzelne Normteile zeitlich versetzt entwickelten, kann für ein- und dasselbe Haus eine Kombination unterschiedlich alter Normteile relevant gewesen sein.
Sagt die geltende Normfassung etwas über die tatsächliche Schadstoffbelastung meines Hauses aus?
Sie liefert einen wichtigen Anhaltspunkt für die damals übliche und vorgeschriebene Praxis, ersetzt aber keine individuelle Materialprobe. Nur eine fachgerechte Diagnostik kann die tatsächliche Belastungssituation eines konkreten Hauses zuverlässig klären.
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