Kurz zusammengefasst
| Die gesundheitlichen Risiken der wichtigsten Fertighaus-Schadstoffe waren Jahrzehnte vor ihrem Verbot bekannt: Asbest seit den 1930er-Jahren, PCP und Lindan seit den frühen 1970er-Jahren, Formaldehyd seit den frühen 1980er-Jahren. Das Bundesgesundheitsamt warnte bereits 1979 „besonders dringend“ vor PCP-haltigen Holzschutzmitteln in Innenräumen – das gesetzliche Verbot folgte erst 1989. Der Frankfurter Holzschutzmittelprozess, Deutschlands größter Umweltstrafprozess, deckte dabei auf, wie eng Industrie und wissenschaftliche Gutachterschaft über Jahrzehnte miteinander verflochten waren. Die DIN 68800 selbst machte den chemischen Holzschutz für die damals übliche, geschlossene Fertighausbauweise lange Zeit praktisch alternativlos – bis das entscheidende Konzept der Gefährdungsklasse 0 ab 1984 eingeführt wurde. |
Industrie und Politik wussten es „damals“ nicht besser
Das Wort „damals“ wird in der Diskussion um Schadstoffe in alten Fertighäusern häufig wie ein Freispruch verwendet, so, als hätten Industrie, Politik und Normungsgremien schlicht noch nicht besser gewusst. Ein genauer Blick auf die Faktenlage zeichnet ein deutlich unbequemeres Bild. Dieser Beitrag geht vier Fragen nach, die sich jeder Fertighausbesitzer früher oder später stellt: Seit wann waren die Gefahren bekannt? Warum wurde trotzdem nicht rechtzeitig reagiert? Waren Hersteller durch die DIN 68800 tatsächlich zum Einsatz giftiger Holzschutzmittel gezwungen? Und gab es Alternativen, die bereits damals möglich gewesen wären?
Seit wann waren die Gefahren bekannt?
Die Zeitspanne zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und gesetzlichem Verbot fällt bei allen drei Hauptschadstoffen auffällig lang aus:
| Stoff | Erste belastbare Erkenntnisse | Behördliche Warnung | Gesetzliches Verbot |
| Asbest | 1930-Jahre (Lungenkrankheiten) | 1970 offiziell als krebserzeugend anerkannt | 1993 (Vollverbot in Deutschland) |
| PCP/ Lindan | Anfang der 1970er-Jahre (toxikologische Untersuchungen) | 1979, BGA-Warnung für Innenräume | 1989 (PCP-Verbotsverordnung) |
| Formaldehyd | Frühe 1980er-Jahre („Sick Building Syndrome“) | Kein Verbot, jedoch Regulierung |
Besonders bemerkenswert ist der Fall PCP und Lindan: Das Bundesgesundheitsamt warnte bereits 1979 ausdrücklich und dringlich vor einer großflächigen Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel im Innenraum. Die meisten deutschen Hersteller verzichteten ab etwa 1985 freiwillig auf den Wirkstoff – das formelle gesetzliche Verbot kam erst am 12. Dezember 1989. Zehn Jahre lang wurden in dieser Übergangszeit weiterhin Häuser behandelt, während mehr als 2.300 Betroffene letztlich Strafanzeige gegen die Hersteller erstatteten.
Bei Asbest fällt die Verzögerung noch deutlicher aus: Zwischen der ersten wissenschaftlichen Anerkennung der Krebsgefahr und dem deutschen Vollverbot 1993 lag mehr als ein halbes Jahrhundert. Österreich sowie die Schweiz hatten das Verbot bereits drei Jahre zuvor umgesetzt.
Der Frankfurter Holzschutzmittelprozess: Ein Blick hinter die Kulissen
Der bis heute aufschlussreichste Einblick in die damaligen Mechanismen liefert der Frankfurter Holzschutzmittelprozess, der größte Umweltstrafprozess der Bundesrepublik. Als sich Ende der 1970er-Jahre die Erkrankungsmeldungen häuften, war es der Frankfurter Staatsanwalt Dr. Erich Schöndorf, der die Anzeigen nicht zu den Akten legte, sondern konsequent ermittelte; gegen erheblichen Widerstand aus den eigenen Reihen.
Nach über zwölf Jahren Verfahren wurden die beiden Geschäftsführer des Holzschutzmittelherstellers Desowag, einer Tochtergesellschaft von Bayer AG und Deutsche Solvay GmbH, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Das Landgericht Frankfurt stellte fest, dass das Unternehmen verpflichtet gewesen wäre, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, und dies fahrlässig unterlassen hatte. Bayer AG und Deutsche Solvay GmbH zahlten anschließend vier Millionen D-Mark an die Universität Gießen zur Einrichtung eines Lehrstuhls für Toxikologie der Innenraumluft.
Schöndorf beschrieb in seinen späteren Schilderungen eine strukturelle Asymmetrie, die über den Einzelfall hinausweist: Die führenden wissenschaftlichen Experten für einen Stoff waren vielfach dieselben, die von den Herstellern als bezahlte Berater engagiert wurden. Ein Umstand, der es Betroffenen erheblich erschwerte, den Kausalzusammenhang zwischen Erkrankung und Produkt gerichtsfest zu belegen.
Warum reagierten Politik und Industrie nicht rechtzeitig?
Die Gründe sind selten spektakulär, dafür umso struktureller: wirtschaftliche Interessen, institutionelle Verflechtungen zwischen Industrie und Wissenschaft, das Prinzip „im Zweifel erst mal weiter“ sowie eine systematische Asymmetrie zwischen gut organisierten Industrieinteressen und wenig sichtbaren, individuellen Gesundheitsschäden. Beim Asbest zeigte sich dieses Muster besonders ausgeprägt: Die Industrie investierte über Jahre in Lobbyarbeit und die Finanzierung eigener Wissenschaftler, während das Argument der Arbeitsplatzsicherung politische Legitimität für den Aufschub eines Verbots lieferte.
Waren Fertighaushersteller gesetzlich zum Einsatz giftiger Holzschutzmittel gezwungen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die DIN 68800 im relevanten Zeitraum keine einheitliche Gestalt hatte. Die 1974 veröffentlichte Normfamilie bestand aus fünf gleichzeitig gültigen Teilen. Entscheidend: Das normative Gegenkonzept zur chemischen Behandlung, die sogenannte Gefährdungsklasse 0, die bei nachweislich dauerhafter baulicher Trockenhaltung einen vollständigen Verzicht auf Chemie erlaubt, existierte 1974 schlicht noch nicht. Sie wurde erst mit der Neufassung von Teil 2 im Januar 1984 vorbereitet und erst 1990 vollständig etabliert.
Für geschlossene, verdeckte Wandkonstruktionen, den absoluten Regelfall im industriellen Fertighausbau, machte das Zusammenspiel der übrigen Normteile den chemischen Holzschutz bis dahin faktisch zur einzigen normkonformen Lösung. Großserienhersteller wie OKAL, die ihre Haustypen über eine Typenprüfung beim Deutschen Institut für Bautechnik zulassen ließen, waren an die zum Zulassungszeitpunkt geltenden Regeln gebunden. Ein eigenmächtiger Verzicht hätte die Typenzulassung und damit das gesamte Geschäftsmodell gefährdet.
Dass dieser Weg dennoch nicht alternativlos war, zeigt das Beispiel der Firma Baufritz, die bereits 1979 vollständig auf chemischen Holzschutz verzichtete, indem sie ihre Häuser als handwerkliche Einzelobjekte deklarierte, auf konsequente technische Holztrocknung setzte und das Haftungsrisiko selbst übernahm. Dieser Weg stand jedoch nur Betrieben außerhalb der industriellen Serienfertigung offen.
Kein bloßes Unglück durch Unwissenheit
| Die Schadstoffbelastung in älteren Fertighäusern ist kein bloßes Unglück der Unwissenheit, sondern in erheblichem Maße das Ergebnis von Entscheidungen, die gegen besseres, verfügbares Wissen getroffen wurden. Das pauschale Industrieargument, man sei „gesetzlich gezwungen“ gewesen, trifft in dieser Form nicht zu – ebenso wenig wie die Gegenbehauptung, man hätte jederzeit frei und risikolos anders wählen können. Die Wahrheit liegt, wie so oft, in der komplizierten Mitte: Für die dominierende, geschlossene Bauweise der Boomjahre fehlte bis in die 1980er-Jahre das normative Werkzeug für einen rechtssicheren chemiefreien Weg, während zugleich erwiesen ist, dass die gesundheitlichen Risiken der eingesetzten Stoffe bereits deutlich früher bekannt waren, als öffentlich kommuniziert wurde. |
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Häufig gestellte Fragen
Wusste die Industrie schon früh von den Gefahren von PCP und Lindan?
Ja. Erste toxikologische Warnungen gab es bereits Anfang der 1970er-Jahre, interne Berichte von Chemiekonzernen folgten im selben Jahrzehnt. Das Bundesgesundheitsamt warnte 1979 offiziell und dringlich, das gesetzliche Verbot kam erst 1989.
Wer wurde im Frankfurter Holzschutzmittelprozess verurteilt?
Zwei ehemalige Geschäftsführer des Herstellers Desowag wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil. Das Verfahren gilt als größter Umweltstrafprozess der deutschen Geschichte.
War die DIN 68800 schuld am Einsatz giftiger Holzschutzmittel?
Die Norm machte chemischen Holzschutz für geschlossene Fertighauskonstruktionen bis in die 1980er-Jahre praktisch zur einzigen normkonformen Lösung, da das Gegenkonzept der Gefährdungsklasse 0 erst ab 1984 eingeführt wurde. Eine DIN-Norm ist dabei kein Gesetz im engeren Sinn, entfaltete aber über die bauaufsichtliche Praxis erhebliche faktische Bindungswirkung.
Gab es damals schon ungiftige Alternativen?
Ja, konstruktiver Holzschutz, natürlich dauerhaftes Kernholz und technische Holztrocknung waren technisch bekannt und teilweise bereits normkonform. Für die geschlossene Standardbauweise der Serienhersteller erlangten sie ihre volle normative Absicherung jedoch erst mit der Neufassung der DIN 68800-2 ab 1984.
Passende Literatur
Dieses Thema behandle ich in meinem Buch „Das Fertighausdilemma“ sehr ausführlich . Dort finden Sie die vollständige Quellenlage, eine detaillierte Normgeschichte sowie eine differenzierte Einordnung konkreter Alternativen zum chemischen Holzschutz.
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